Erklärung von RoHS und REACH

 

Die Herstellung von CAVEL-Produkten erfolgt gemäß der EU-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe (RoHS). Früher wurde Blei als thermischer Stabilisator in PVC-Verbindungen für Ummantelungen verwendet. Der RoHS folgend sind seit März 2005 Blei und Bleiverbindungen nicht mehr Bestandteile unserer Produkte.

Download: Erklärung RoHS Richtlinien Konformitätserklärung - Kabel

Download: Erklärung RoHS Richtlinien Konformitätserklärung - Steckverbinder

 

Darüberhinaus trat am 1. Juni 2007 die EG-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. Im Rahmen dieser Bestimmungen wurden wir als nachgeschalteter „Anwender“ und „Produzent von Erzeugnissen“ eingestuft. Aus diesem Grund sind wir nicht verpflichtet, Rohstoffe registrieren bzw. vorregistrieren zu lassen, die für die Herstellung verwendet werden.

 

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